Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung

Stand vom 06. September 2016

Veranstaltungen, die durch die Tierärztekammern Niedersachsen bzw. Schleswig-Holstein als Fortbildung für zertifizierte Hundetrainer anerkannt sind, werden in der Veranstaltungsübersicht gekennzeichnet. Auch in der detaillierten Beschreibung einer Veranstaltung wird darauf entsprechend hingewiesen. Dem Veranstalter liegt in so einem Fall eine Zusage von der jeweiligen TÄK über die Anerkennung vor. In der Teilnahmebescheinigung, die jeder Teilnehmer am Ende einer Veranstaltung erhält, wird auf die Anerkennung durch die Tierärztekammern gesondert hingewiesen (unter Angabe des Stundenumfangs).

 

Anerkennung von Fortbildungen für durch die Tierärztekammer Niedersachsen zertifizierte Trainer

Grundlage für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen für durch die Tierärztekammer NDS zertifizierte Hundetrainer ist die Niedersächsische Hundetrainerzertifizierung / Prüfungsordnung für den professionellen Sachkundenachweis mit Stand vom 17. Juni 2015. Für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der Zertifizierung ist wiederrum Pkt. 6.3. aus der Prüfungsordnung entscheidend:

Die Zertifizierung erlischt, wenn der/die betreffende Inhaber/in nicht jährlich mindestens Fortbildungsnachweise im Umfang von 8 Stunden nachweisen kann. Die Nachweise sind ohne Aufforderung bei der Tierärztekammer NDS einzureichen.

TN-Bescheinigungen sind bitte per Mail an die TÄK NDS Geschäftsstelle zu richten, denn nur in der Geschäfts-stelle werden die entsprechenden Listen für die jährlichen Fortbildungsnachweise geführt. Ansprechpartner ist Frau Friese. E-mail: fr@tknds.de

 

Anerkennung von Fortbildungen für durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein zertifizierte Trainer

Grundlage für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen für durch die Tierärztekammer S-H zertifizierte Hundetrainer ist die Hundetrainerzertifizierung  von Schleswig-Holstein / Prüfungsordnung für den professionellen Sachkundenachweis mit Stand vom 01.01.2016. Für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der Zertifizierung ist Pkt. 6.3. aus der Prüfungsordnung entscheidend:

Die Zertifizierung erlischt, wenn der/die betreffende Inhaber/in nicht jährlich mindestens Fortbildungen im Umfang von 8 Stunden nachweisen kann. Die Fortbildung muss wissenschaftlich basiert sein und im Wesentlichen Themen der Verhaltenskunde beinhalten. Der Nachweis ist selbständig bei der Tierärztekammer S-H einzureichen.

TN-Bescheinigungen sind bitte per Mail an die Geschäftsstelle der Tierärztekammer S-H zu richten (bitte nicht an Herrn Dr. Piturru), denn nur in der Geschäftsstelle werden die entsprechenden Listen für die jährlichen Fortbildungsnachweise geführt. Ansprechpartner ist Frau Laß. E-mail: Schleswig-Holstein@tieraerztekammer.de