Hygienekonzept

Maßnahmen und Verhaltensregeln für Präsenzveranstaltungen

Aktualisiert am 28.11.2022

Hinweis vom 28.11.2022: Zu beachten ist, dass wir in Zeiten erhöhter Infektionslage bei unseren Veranstaltungen auf die Umsetzung von (mindestens den üblichen) Hygienemaßnahmen und Maskenplicht (bevorzugt FFP2, alternativ medizin. Maske, mindestens beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen) achten, dies auch unabhängig von offiziellen Vorgaben. Weitere, aktualisierte Informationen mit ggf. verschärften oder gelockerten Maßnahmen erfolgen mit der Info-Rundmail kurz vor einer Veranstaltung.

Hinweis vom 21.11.2021: Nach aktueller Beschlusslage und immer weiter steigenden Infektionszahlen gilt derzeit für Veranstaltungen die sog. 2G-Regel. Für die Sicherheit aller ergänzen wir dies durch einen offiziellen negativen Testnachweis (2G+). Der Test darf bei Einlass nicht älter als 24 Std. sein. Das Testergebnis ist bei Einlass ebenso wie Nachweise zum Impf- bzw. Genesenenstatus vorzuweisen.

Zudem gilt, dem derzeitigen Wissensstand entsprechend, während des Aufenthaltes im Semianrraum eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso wie bei Gruppenansammlungen (u.a. während der Praxiseinheiten).

Ergänzender aktueller Hinweis vom 24.07.2021: Aller Voraussicht nach werden wir im Herbst/Winter für unsere Veranstaltungen die folgenden Voraussetzungen für eine Teilnahme festlegen müssen:

  • Nachweis zu einer vollständigen Covid-Schutzimpfung bzw. zu einer überstandenen Covid-Infektion oder
  • Nachweis über ein negatives Covid-Ergebnis (max. 24 Std. alt / kein Selbsttest!).

Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes Niedersachen bzw. Nordrhein-Westfalen, die regelmäßig dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasst wird, ist die Durchführung von Bildungsveranstaltungen zugelassen, sofern bestimmte Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln erfüllt werden. Wir halten uns dabei an ein Hygienekonzept, wie es ähnlich auch von anderen Bildungsstätten und Tagungshäusern umsgesetzt wird, um den bestmöglichen Schutz aller Menschen vor Ort zu gewährleisten. (Stand Nov. 2020)

1. Teilnahme an unseren Veranstaltungen

Grundlage für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist, dass die Hygienevorschriften und ­Abstandsregelungen eingehalten werden. Alle unsere MitarbeiterInnen, ReferentInnen und TeilnehmerInnen sind an die Einhaltung dieser Regelungen gebunden.

Personen mit Vorerkrankungen oder Zugehörigkeit zu anderen Risikogruppen werden gebeten, ggf. Rücksprache mit einem Arzt zu nehmen; die Verantwortung dafür liegt bei jedem selbst. Die Entscheidung über die letztendliche Teilnahme an der Veranstaltung liegt ebenfalls in der Verantwortung der TeilnehmerInnen.

Sollte es TeilnehmerInnen aus ärztlich attestierten Gründen nicht möglich sein, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bitten wir darum, uns im Einzelfall vor der Anmeldung zu kontaktieren. Sollten TeilnehmerInnen schon angemeldet sein, bitten wir um Information bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn.

2. Vor der Veranstaltung

Es finden nur Veranstaltungen mit namentlicher Registrierung statt, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen. Die tatsächliche Anwesenheit wird vor Ort dokumentiert. Auf Grund behördlicher Anforderungen ist die Angabe einer Kontakttelefonnummer zwingend erforderlich. Im Fall einer Infektion werden die Daten vom zuständigen Gesundheitsamt abgefragt. Dies ist aus Gründen der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten erforderlich. Diese Daten werden vertraulich behandelt und 4 Wochen nach Seminarende von uns vernichtet. 

Wir empfehlen allen TeilnehmerInnen, sich für Veranstaltungen mit Übernachtungen vorab mit dem Hotel in Verbindung setzen, um ggf. einen telefonischen Check-In durchzuführen. Dies verringert die Wartezeiten im Hotel und der Aufenthalt an der Rezeption wird auf einen möglichst kurzen Zeitraum verkürzt.

3. Bei der Anreise

Für die Anreise sind die TeilnehmerInnen selbst verantwortlich. Dabei sind die jeweils gültigen Abstandsregeln und Hygienebedingungen einzuhalten. Zur Zeit ist bei der Benutzung des öffentlichen Personenverkehrs das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Empfohlen wird die Anreise mit dem PKW.

Für die Veranstaltungen von DOCNDOG - AKADEMIE FÜR HUNDEFREUNDE stehen nahe der Seminarräumlichkeiten stets ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Vor dem Betreten des Seminarraums sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinifzieren. Desinfektionsmittel steht dafür an mehreren Stellen zur Verfügung (im Bereich der sanitären Anlagen, vor bzw. im Seminarraum). Der Mund-Nasen-Schutz darf erst dann abgesetzt werden, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann.

4. Während der Veranstaltung / des Seminares

Die Gestaltung des Seminarraums ist in Absprache mit dem Bildungsort von der Tisch- und Sitzordnung und den Belüftungsmöglichkeiten so gestaltet, dass der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen eingehalten werden kann. Es stehen pro Person mindestens 5 m² Fläche zur Verfügung. Die Tisch- und Sitzordnung darf nicht eigenmächtig verändert werden. Für Seminare gilt eine maximale Raumbelegung von 20 Personen. Eine maximale TeilnehmerInnenzahl für Tagungen ist raumabhängig. Durch behördliche Festlegung ist die TeilnehmerInnenzahl auf 100 Personen begrenzt, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in allen von uns gebuchten Bildungsorten in den Fluren und Toiletten verpflichtend­, weil die Abstandsregeln dort nicht zwingend eingehalten werden können. Sollte in einem Bereich die Gefahr bestehen, dass es zu einer „Gruppenbildung“ kommt, ist mit dem entsprechenden Abstand zu warten.

Der Mund-Nasen-Schutz muss durchgehend enganliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; er soll während des Tragens sowie beim Auf- und Absetzen nicht im Filterbereich berührt werden.

Genauere Informationen zur Gewährleistung der Abstandsregeln und Hygienebedingungen werden von dem Veranstalter vor Ort weiter erläutert.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind nur nach Punkt 1 möglich.

4.1. Lüften

Ein regelmäßiges Lüften der Seminarräume, möglichst ein Stoßlüften/Querlüften bei weit geöffnetem Fenster, wird generell zur Verbesserung der Luftqualität durchgeführt. Dies muss unter Berücksichtigung möglicher Unfallgefahren erfolgen. Möglich ist z.B. ein Lüften zu Beginn/Ende einer Unterrichtseinheit. Verantwortlich dafür ist der Veranstalter. Ein Luftaustausch muss erfolgen. Die dafür benötigte Zeit ist abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, z.B. von der Möglichkeit zur Querlüftung. Werden die Räume fremd­belüftet, (Klimaanlage, etc.), so ist von einem ausreichenden Luftwechsel auszugehen und es sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen.

4.2. Unterhaltsreinigung und desinfizierende Reinigung von Oberflächen

Eine regelmäßige Reinigung von Räumen und Flächen, mit denen TeilnehmerInnen regelmäßig in Kontakt kommen können, erfolgt nach dem jeweiligen Reinigungsplan des Bildungsortes. Diese Reinigung erfolgt mindestens im Rahmen der behördlichen Vorgaben.

4.3. Speisen und Getränken

Für die Bereitstellung von Speisen und Getränken am Veranstaltungsort sind behördlicherseits umfangreiche Anforderungen gestellt. Im Vorfeld der Veranstaltung wird der Veranstalter die wichtigsten Punkte dazu erläutern und auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen.    

4.4. Unterweisung

Vor Beginn des Seminares werden alle TeilnehmerInnen über die gültigen Hygiene- und Abstandsregeln aufgeklärt. Es wird auf örtliche Besonderheiten hingewiesen. Die Unterweisung ist schriftlich zu bestätigen.

Wir bitten in dieser besonderen Situation um Verständnis.

Wir wünschen allen TeilnehmerInnen, dass Sie gesund und gut durch diese Zeit kommen!