Allgemeine Geschäftsbedingungen
Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, Workshops)
Stand gültig ab: 01.01.2024
Bitte die AGB sorgfältig vor der Buchung lesen !
AGB im Rahmen von Veranstaltungsverträgen, die mit dem Veranstalter DOCnDOG - im Folgenden "Veranstalter" genannt - und dem Kunden/Teilnehmer - im Folgenden "Teilnehmer" genannt - geschlossen werden.
Geltungsbereich
Für Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Leistungsbeschreibung
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Veranstaltungsbeschreibungen und den daraus resultierenden Angaben in der Anmeldebestätigung vom Veranstalter. Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Veranstaltungsbeschreibungen aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. Der Teilnehmer hat ab dem Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung nachweisbar und schriftlich zurück zu treten und seine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück zu erhalten. Der Veranstalter behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie örtliche und zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung ggf. beabsichtigten Erfolg.
Teilnahmebedingungen
- Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung bzw. Gefahr.
- Die Teilnahme bzw. das Mitbringen von Hunden ist gestattet bzw. erwünscht, sofern dies in der Veranstaltungsbeschreibung ausgeschrieben ist. Der Teilnehmer hat Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt wird.
- Der Teilnehmer ist informiert, dass der Veranstalter keine Haftung für Sach- und Personenschäden, während der gesamten Veranstaltung übernimmt. Der Teilnehmer selber haftet zudem für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Hunde, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Tierhalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind.
- Der Teilnehmer versichert, dass alle Hunde, die ihn während des Seminars begleiten, haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sind sowie eine gültige Tollwut-Impfung haben. Der Impfausweis ist mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen.
- Der Teilnehmer ist informiert, dass die Teilnahme an den Übungen einer Veranstaltung freiwillig und in Verantwortung des Hundeführers.
- Der Teilnehmer ist informiert, dass Hunde, die durch Aggressionen gegen Mensch oder Tier auffallen oder den Unterricht durch Bellen o.ä. stören, nicht mit in die Seminarräume mitgenommen werden können.
- Der Teilnehmer ist informiert, dass die Hunde auf dem Veranstaltungsgelände inkl. der Seminarräume an der Leine zu führen sind. Ein Freilauf ist nur in Absprache mit dem Veranstalter in dafür vorgesehenen eingezäunten Bereichen erlaubt.
- Der Veranstalter bittet aus Rücksichtnahme auf die anderen Teilnehmer darum, entweder auf das Mitbringen von läufigen Hündinnen ganz zu verzichten oder dies je nach Veranstaltung mit dem Veranstalter persönlich abzusprechen.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, die von ihm und seinen Hunden während des Seminars aufgenommen wurden, veröffentlicht und ggf. auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden können. Mit Abschluss des Teilnahmevertrages ohne schriftlichen Widerspruch gibt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber des Veranstalters. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des bei den Veranstaltungen entstehenden kompletten Materials liegen beim Veranstalter.
- Der Teilnehmer ist informiert, dass er die Kosten sowohl für An- bzw. Rückfahrt als auch für die Verpflegung und Unterkunft selber zahlt. Je nach Veranstaltungsort steht vor Ort ein Restaurantbetrieb zur Verfügung oder es ist für Getränke und Snacks zur Selbstversorgung während der Veranstaltung gesorgt. Ggf. kann dann das Mittagessen auf Wunsch bei einem Bringdienst bestellt werden.
Anmeldung / Bezahlung / Rücktritt / Gutscheine
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Anmeldung
& Zahlung:
Durch Anklicken des Buttons [Zur Veranstaltung anmelden] im Anmeldeformular gibt der Teilnehmer eine verbindliche Bestellung des ausgewählten Seminars ab und bietet dem Veranstalter dadurch
den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmeldenden für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Die Bestätigung des Eingangs der
Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte Mail mit dem Hinweis "Die Nachricht wurde erfolgreich übermittelt". Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme und
Bestätigung durch den Veranstalter zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Die Teilnahmegebühr wird nach der Buchungsbestätigung sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb der
Zahlungsfrist, die dem Teilnehmer mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt wird. Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter vor, die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge weiterer
Anfragen und Zahlungseingänge zu vergeben und hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Buchungsbestätigung vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der
mitgeteilten Zahlungsfrist auf dem Konto des Veranstalters eingeht. Allgemein gilt: Die Teilnahmegebühr ist umgehend in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, es wurde eine
andere Form der Zahlung (Ratenzahlung) schriftlich gesondert vereinbart.
- Rücktritt durch den Teilnehmer: Der Teilnehmer kann (außer bei Abendvorträgen) vom Vertrag zurücktreten; der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Der Teilnehmer ist hiermit informiert, dass im Falle eines Rücktritts der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen wie Platzreservierung, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen kann. Bei einer Stornierung/Umbuchung durch den Teilnehmer fallen die folgenden Gebühren an: In der Regel wird eine Gebühr in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr erhoben, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 25 € zzgl. USt (u.a. für Bearbeitungsaufwand / Platzreservierung). Bis zu 12 Wochen vor der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr abzgl. der Bearbeitungsgebühr erstattet. Hat der Teilnehmer bis zu dem Zeitpunkt seiner Stornierung/Umbuchung nur einen Anzahlbetrag (Ratenzahlung in Absprache) geleistet, wird dieser mit der anfallenden Gebühr verrechnet. Ab 12 Wochen vor der Veranstaltung wird die gesamte Gebühr in voller Höhe berechnet. Dies kann umgangen werden, sofern vom Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer benannt wird, der rechtsverbindlich an der Veranstaltung teilnimmt und die Zahlungsverpflichtungen übernimmt. Ein Ersatzteilnehmer muss namentlich bekannt gegeben werden und sich schriftlich mit den AGB einverstanden erklären. Besteht eine Warteliste für eine Veranstaltung, so ist der Veranstalter bemüht, einen Ersatzteilnehmer zu gewinnen, andernfalls ist auf jeden Fall der Teilnehmer selber für die Suche und Nennung eines Ersatzteilnehmers zuständig bzw. verantwortlich. Sollte statt einer direkten Verrechnung zwischen Teilnehmer und Ersatzteilnehmer eine Rücküberweisung notwendig werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von mindenstens 25 € zzgl. USt bzw. je nach Aufwand in Höhe von bis zu 20% der Teilnahmegebühr erhoben. Jeder Teilnehmer ist für sein Erscheinen selbst verantwortlich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
- Rücktritt durch den Veranstalter: Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet sieht. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht bei Ausschluss nicht. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei Ausfall der Kursleitung etwa durch plötzliche Erkrankung oder in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall einer Veranstaltung kommen. In Fällen des Veranstaltungsausfalls durch eine zu geringe Anmeldezahl oder höhere Gewalt wird ggf. ein Alternativtermin geboten, ansonsten der gezahlte Betrag erstattet. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen vor, wie etwa die Verlegung des Veranstaltungsortes oder zeitliche Verschiebungen, falls dies erforderlich ist. Der Veranstalter haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen, nicht für darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen. Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B. Hotelinhaber) geltend machen.
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DOCNDOG-Wert-Gutscheine: Für die kostenpflichtigen DOCNDOG-Gutscheine gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren, denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt innerhalb von drei Jahren. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Wenn Sie für Ihren Gutschein nichts Passendes finden, können Sie sich den Betrag nicht in bar auszahlen lassen. Es ist weder möglich, sich den Gegenwert auszahlen zu lassen, noch haben Sie das Recht auf Barzahlung des nicht genutzten Restwertes des Gutscheins. Jeder, der einen Gutschein vorlegt, kann ihn einlösen. Denn der Gutschein ist ein sogenanntes kleines Inhaberpapier gemäß § 807 BGB, das jeden, der es in den Händen hält, zu seiner Geltendmachung berechtigt.
Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist Melle. Für die Buchungsbestätigung und allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Buchungsbestätigung und/oder dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dasselbe gilt für Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.