-
Die Teilnahme an den Veranstaltungen findet auf eigene Verantwortung bzw. Gefahr statt.
-
Der Teilnehmer ist informiert, dass der Veranstalter keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden, während des
gesamten Seminars übernimmt. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Hunde, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Tierhalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen
sind.
-
Der Teilnehmer versichert, dass alle Hunde, die ihn während des Seminars begleiten, haftpflichtversichert und frei
von ansteckenden Krankheiten sind sowie eine gültige Tollwut-Impfung haben.
-
Der Teilnehmer ist informiert, dass Hunde, die durch Aggressionen gegen Mensch oder Tier auffallen oder den
Unterricht durch Bellen o.ä. stören, nicht mit in die Seminarräume mitgenommen werden können.
-
Der Veranstalter bittet aus Rücksichtnahme für die anderen Teilnehmer darum, entweder auf das Mitbringen von
läufigen Hündinnen ganz zu verzichten oder dies je nach Veranstaltung mit dem Veranstalter persönlich abzusprechen.
-
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, die von ihm und seinen Hunden während des Seminars
aufgenommen wurden, veröffentlicht werden können. Sollte ein Teilnehmer dies ausdrücklich nicht wünschen, bittet der Veranstalter darum, ihn zu Beginn der Veranstaltung darüber zu
informieren, um dies soweit wie möglich berücksichtigen zu können.
-
Der Teilnehmer ist informiert, dass er die Kosten sowohl für An- bzw. Rückfahrt als auch für die Verpflegung und
Unterkunft selber zahlt. Je nach Veranstaltungsort steht vor Ort ein Restaurantbetrieb zur Verfügung oder es ist für Getränke und Snacks zur Selbstbedienung während der Seminarzeiten gesorgt
und das Mittagessen kann auf Wunsch bei einem Bringdienst bestellt werden. Auf Wunsch ist der Veranstalter bei der Suche nach einer Unterkunft gerne behilflich.
-
Anmeldung & Zahlung: Der Teilnehmer bietet dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages durch seine Anmeldung verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt
schriftlich durch den Anmeldenden für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch den Veranstalter zustande und bedarf keiner
bestimmten Form. Die Teilnahmegebühr wird nach der Buchungsbestätigung sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von der Zahlungsfrist, die dem Teilnehmer mit der
Buchungsbestätigung mitgeteilt wird - in der Regel innerhalb von 10 Tagen. Bei Zahlungsverzug behält sich der
Veranstalter vor, die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge weiterer Anfragen und Zahlungseingänge zu vergeben und hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Buchungsbestätigung vom
Vertrag zurückzutreten, sofern die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist auf dem Veranstalterkonto eingeht. Ganz allgemein gilt: Abendvorträge
sind umgehend in voller Höhe zu zahlen. Bei allen anderen Veranstaltungen wird bei einer längeren Vorlaufzeit ein Teilbetrag der Teilnahmegebühr als Anzahlung (in der Regel in Höhe von 50,-
EUR) bis spätestens 10 Tage nach Versand der Buchungsbestätigung fällig; der Restbetrag sollte bis spätestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. bis zu dem konkret genannten Datum auf
dem Veranstaltungskonto gut geschrieben sein.
-
Rücktritt durch den Teilnehmer: Der Teilnehmer kann (außer bei Abendvorträgen) vom Vertrag zurücktreten; der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Der
Teilnehmer ist hiermit informiert, dass im Falle eines Rücktritts der Veranstalter ohne weiteren Nachweis
pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen wie Platzreservierung, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen
kann. Bei einer Stornierung durch den Teilnehmer fallen folgende Bearbeitungs-/Stornogebühren an:
Bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden Kosten in Höhe von 20% des Teilnahmebetrages erhoben. Ab
10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr zu 100% einbehalten. Dies kann umgangen werden, sofern bei Absage entweder vom Teilnehmer oder vom Veranstalter
ein Ersatzteilnehmer benannt wird, der rechtsverbindlich an der Veranstaltung teilnimmt und die Zahlungsverpflichtungen übernimmt. Ein Ersatzteilnehmer muss namentlich bekannt gegeben werden und sich schriftlich mit den AGBs einverstanden erklären. In diesem
Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Teilnahmebetrages
erhoben.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Bei Abendvorträgen ist eine Rückerstattung des Teilahmebetrages grundsätzlich nicht möglich.
-
Rücktritt durch den Veranstalter: Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig
verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer
gefährdet.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei Ausfall der Kursleitung etwa durch plötzliche Erkrankung oder in
Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall einer Veranstaltung kommen. In diesen Fällen des Veranstaltungsausfalls wird der gezahlte Betrag umgehend zurück
erstattet. Darüber hinaus behält
sich der Veranstalter notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen vor, wie etwa die Verlegung des Veranstaltungsortes oder zeitliche Verschiebungen, falls dies erforderlich ist. Der
Veranstalter haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen, nicht für darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung
entstehen. Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B. Hotelinhaber) geltend machen.
-
Gerichtsstand: Gerichststand ist Melle.